Nutzungsausfall

Als Unfallgeschädigter können Sie für den Fall der Reparatur Ihres Fahrzeugs oder der Anschaffung eines anderen Fahrzeugs alternativ Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten in der Regel geltend machen.

Kfz-Haftpflichtversicherer versuchen auf verschiedenen Wegen, hinsichtlich dieser Schadenpositionen Abzüge durchzusetzen.

Streitig ist insbesondere die Dauer des Nutzungsausfalls, wenn sich eine Reparatur unerwartet verzögert.

Wir kennen alle Urteile zugunsten von Geschädigten und Autovermietern und gewährleisten eine möglichst weitgehende Durchsetzung von Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.