Alkoholverstoß

Wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder mindestens 0,5 % Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Bereits eine vergleichsweise geringe Alkoholisierung kann dementsprechend Bußgelder ab 500,00 EUR aufwärts, 2 Punkte im Fahreignungsregister Flensburg und ein 1-monatiges Fahrverbot nach sich ziehen, und zwar schon bei der ersten Begehung.

Wir gewährleisten eine optimale Verteidigung in diesem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, wobei wir den gesamten Tatvorwurf einer eingehenden Prüfung unterziehen und insbesondere versuchen, weitreichende Konsequenzen wie ein Fahrverbot abzuwenden.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.