Nötigung

Bereits Verkehrssituationen wie ein dichtes Auffahren, Aufblenden oder Betätigung des Blinkers können zu Strafverfahren wegen einer Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 Strafgesetzbuch führen.

Lassen Sie von unseren Verteidigern prüfen, welche Verteidigungsmöglichkeiten in diesen Fällen bestehen und wie ein möglichst günstiges Ergebnis für Sie erzielt werden kann.

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Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.