Nötigung
Bereits Verkehrssituationen wie ein dichtes Auffahren, Aufblenden oder Betätigung des Blinkers können zu Strafverfahren wegen einer Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 Strafgesetzbuch führen.
Lassen Sie von unseren Verteidigern prüfen, welche Verteidigungsmöglichkeiten in diesen Fällen bestehen und wie ein möglichst günstiges Ergebnis für Sie erzielt werden kann.