Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin: Spezialisierte Kanzlei für das Straßenverkehrsrecht

Benötigen Sie juristischen Beistand im Verkehrsrecht in der Hauptstadt? Unsere Kanzlei in Berlin fokussiert sich seit über zwei Jahrzehnten auf die Abwicklung von Unfallschäden sowie die Betreuung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. Unser erfahrenes Team aus Fachanwälten und Schadensmanagern macht sich mit Nachdruck für Ihre Interessen stark.

Oder rufen Sie uns direkt an: 030 422 066 730

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Perfekt angebunden im Herzen Berlins

Als Ihr Berliner Rechtsbeistand im Verkehrsrecht profitieren Sie von unseren zentral gelegenen Büroräumen. Uns ist bewusst, dass nach einem Crash oder dem Erhalt eines Anhörungsbogens Eile geboten und Ihre Zeit ein knappes Gut ist. Daher genügt in zahlreichen Fällen schon ein kurzes Telefonat, um die entscheidenden rechtlichen Maßnahmen direkt für Sie einzuleiten.

Möchten Sie uns relevante Papiere (zum Beispiel behördliche Schreiben, Unfallbilder oder Korrespondenz mit der Assekuranz) zukommen lassen, können Sie diese jederzeit direkt bei uns vor Ort abgeben. Alternativ lassen sich alle Nachweise auch außerhalb der Geschäftszeiten über unseren Briefkasten einreichen oder ganz bequem auf elektronischem Weg senden.

Bei besonders vielschichtigen Sachverhalten oder falls Ihnen der persönliche Austausch vor Ort wichtig ist, empfangen wir Sie selbstverständlich gern in unseren Kanzleiräumen in Berlin.

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Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.

Oft gestellte Fragen an unsere Kanzlei

Zu welchem Zeitpunkt ist anwaltliche Hilfe ratsam?

Generell lautet die Devise im Straßenverkehrsrecht: Zögern Sie nicht. Gegen Bußgeldbescheide gelten mitunter harte und knappe Fristen (meist 14 Tage), deren Versäumnis fatal ist. Vor allem bei drohenden Strafprozessen winken drastische Konsequenzen. Ein frühzeitiger juristischer Rat schützt Sie davor, unüberlegte Äußerungen zu tätigen, die Ihnen im Nachhinein schaden könnten.

Mit welchen Gebühren muss ich beim Verkehrsrechtsanwalt rechnen?

Die Angst vor immensen Rechtsanwaltskosten ist fast immer unbegründet. Tragen Sie an einem Autounfall keine Schuld, ist die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers gesetzlich verpflichtet, unsere Honorare zu bezahlen. Handelt es sich um Straf- oder Bußgeldsachen, springt gewöhnlicherweise Ihre Verkehrsrechtsschutzpolice ein, sofern Sie dort versichert sind. Wir informieren Sie natürlich in jedem Szenario im Vorfeld offen und detailliert über das individuelle Kostenrisiko.

Wie läuft die Mandatsübernahme ab?

Uns zu mandatieren, ist denkbar einfach. Zuerst beschreiben Sie uns Ihren Sachverhalt, sodass wir die Beschuldigungen oder Ihre Schadensersatzansprüche professionell evaluieren können. Nach dem ersten Austausch mit unserem Rechtsanwalt können Sie ohne Zeitdruck entscheiden, ob wir Sie rechtlich vertreten sollen.

Welche Unterlagen sind für den Erstkontakt wichtig?

Der effizienteste Weg führt über unser digitales Formular. Auf diese Weise erhalten wir bereits im Vorfeld alle wesentlichen Details wie Aktenzeichen, Versicherungsgesellschaften oder den Unfallhergang in geordneter Form und können sofort in die Prüfung einsteigen. Danach erörtern wir Ihren Fall detailliert und lösungsorientiert in einem direkten Dialog.

In die Radarfalle geraten?

Durch die permanent steigende Anzahl an Tempokontrollen und Abstandsmessungen mittels modernster festinstallierter und mobiler Technik – gepaart mit immer strengeren Bußgeldkatalogen – ist eine professionelle Verteidigung nach dem Auslösen eines Blitzers unerlässlich. Unsere routinierten Juristen stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen Tempoverstöße, ein zu geringer Abstand, das Überfahren roter Ampeln oder andere Verkehrsdelikte vorgeworfen werden.

Um polizeiliche Messungen stichhaltig anfechten zu können, kooperieren wir engmaschig mit einem vereidigten und öffentlich bestellten Gutachter für Verkehrsmesstechnik.

Unsere Verteidigungsstrategie ist darauf ausgerichtet, die Anschuldigungen der Zentralen Bußgeldstelle effektiv zu entkräften, um für Sie das Optimum herauszuholen – ganz besonders, um ein anstehendes Fahrverbot abzuwenden.

Kontrolle Ihres Bußgeldbescheides

Abgesehen von typischen Gerätefehlern existieren viele weitere Hebel, um behördlichen Vorwürfen entgegenzutreten. Wir analysieren Ihren Vorgang haargenau und übernehmen Ihre Vertretung bei jeglichen Verkehrsverstößen.

  • Zu schnell gefahren: Sie haben ein Beweisfoto zugeschickt bekommen? Wir kontrollieren penibel, ob das zugrundeliegende Messverfahren rechtliche Schwachstellen aufweist und wie sich lästige Einträge im Fahreignungsregister oder der Verlust des Führerscheins umgehen lassen.
  • Zu dicht aufgefahren: Ob Videoauswertung, Brückenmessung oder Nachfahren – längst nicht jedes Messverfahren ist absolut gerichtsfest. Wir untersuchen den Vorfall und legen Ihnen Ihre realistischen Verteidigungschancen dar.
  • Rotlichtverstoß: Das Ignorieren einer roten Ampel endet zügig im Fahrverbot. Wir überprüfen für Sie, ob tatsächlich ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß (die Ampelanlage zeigte schon länger als eine Sekunde Rot) gegeben ist und welche juristischen Werkzeuge den besten Schutz bieten.
  • Trunkenheitsfahrt: Hatten Sie zu viel Promille im Blut? In solchen Konstellationen ist rascher anwaltlicher Beistand elementar wichtig, um extrem hohe Geldstrafen, monatelange Fahrverbote oder gar den dauerhaften Führerscheinentzug zu verhindern.
  • Betäubungsmittel im Verkehr: Blutuntersuchung, Urintest oder die drohende Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) – wir sichten die Beweise der Behörden akribisch und erarbeiten eine passgenaue, individuelle Verteidigungstaktik für Sie.
  • Rechtsbeistand bei drohendem Fahrverbot: Auch wenn der Führerscheinentzug im Raum steht, gibt es meist noch Verhandlungsspielraum. Oftmals gelingt es uns, bei unzumutbarer Härte (wie dem Verlust des Arbeitsplatzes) das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umzuwandeln oder bestimmte Auflagen zu erwirken. Wir setzen uns mit ganzer Kraft für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein.

Steht ein Strafverfahren an? Handeln Sie sofort

Im Verkehrsrecht gerät man schneller ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft, als man ahnt. Ein typisches Beispiel: Nach einem scheinbar harmlosen Rempler beim Einparken klemmen Sie lediglich eine Nachricht an den Scheibenwischer und fahren davon. Viele Verkehrsteilnehmer sind sich dessen nicht bewusst, dass dies bereits den Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfüllt und rigoros verfolgt wird. Ebenso können Anschuldigungen wie Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Trunkenheitsfahrten oder fahrlässige Körperverletzung schnell existenzbedrohend werden. Falls Sie eine polizeiliche Ladung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, gilt unsere oberste Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Machen Sie ohne vorherige Konsultation eines Anwalts absolut keinerlei Angaben zur Sache. Melden Sie sich unverzüglich bei uns, sodass wir sofort die Akten anfordern und eine schlagkräftige Abwehrstrategie vorbereiten können.

Unfallabwicklung: Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nach einem Crash übernehmen wir für Sie die vollständige und zügige Kommunikation mit der Versicherung der Gegenseite. Wir machen all Ihre legitimen Forderungen – von Reparaturrechnungen über Nutzungsausfallentschädigung bis hin zum Schmerzensgeld – zielstrebig geltend, damit Sie schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht kommen.

Unsere Rechtsanwälte am Berliner-Standort

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Fachanwältin für Verkehrsrecht

Nico Borchers

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