Wiedererlangung

Wir beraten Sie dahingehend, wann Sie frühestens einen Antrag auf Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis bei welcher Behörde wie stellen können, nämlich schon deutlich vor Ablauf der Sperrfrist. Sollte sich abzeichnen, dass die Wiedererteilung nicht ohne Weiteres von der zuständigen Behörde bewilligt wird, klären wir frühzeitig mit Ihnen, welche Voraussetzungen Sie diesbezüglich erfüllen müssen und wie Sie sich optimal auf bestimmte Prüfungen – insbesondere auf die sogenannte MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) – vorbereiten.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.