Verkürzung Sperrfrist

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren entzogen wurde, verhängt das Gericht gegen Sie eine Sperrfrist hinsichtlich der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

In bestimmten Fallkonstellationen ist es möglich, diese Sperrfrist nachträglich zu verkürzen. Wir kennen die Voraussetzungen und wissen insbesondere, welche verkehrspsychologischen Maßnahmen insoweit zielführend sind. Diesbezüglich arbeiten wir mit einer verkehrspsychologischen Beratungfirma zusammen und gewährleisten dadurch das bestmögliche Ergebnis.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.