Reparaturkosten

Wir setzen für Sie alle Schadenpositionen hinsichtlich eines Verkehrsunfalls optimal durch, insbesondere auch die Reparaturkosten.

Dabei prüfen wir für Sie, ob eine Instandsetzung sinnvoll ist und von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird oder ein wirtschaftlicher Totalschaden anzunehmen ist.

Insbesondere können wir Sie auch dahingehend beraten, ob Ihr Fahrzeug dann, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall überschreiten, noch repariert werden darf (sog. 130-Prozent-Grenze).

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.