Fahrlässige Körperverletzung

Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr wird der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung häufig geprüft.

Immer dann, wenn Sie im Straßenverkehr fahrlässig eine andere Person verletzen, drohen Ihnen Ermittlungen wegen dieses Straftatbestandes (§ 229 StGB).

Ziel unserer Verteidigung ist es, Sie von diesem Tatvorwurf zu entlasten. Häufig erreichen wir durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung entsprechender Strafverfahren.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.