Kombination von Kasko- und Haftpflichtversicherung

Dann, wenn Sie an einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, kann es sinnvoll sein, nicht nur die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, sondern auch eine Regulierung über Ihre Vollkaskoversicherung herbeizuführen. Wir beraten Sie eingehend dahingehend, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist und können durch Inanspruchnahme von Haftpflichtversicherung der Gegenseite und Vollkaskoversicherung häufig eine für optimales Ergebnis erzielen, u.a. durch Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.