Wertminderung

An Fahrzeugen mit Unfallschäden verbleibt häufig trotz durchgeführter fachgerechter Reparatur eine Wertminderung (auch genannt: merkantiler Minderwert). Die Wertminderung ergibt sich deshalb, dass ein Fahrzeug mit Unfallschaden nur zu einem geringeren Wert als ein unfallfreies Fahrzeug weiterveräußert werden kann.

Die am verunfallten Fahrzeug eingetretene Wertminderung wird von uns für Sie beziffert und ist von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ersetzen.

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Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.