Anwaltskosten bei Verkehrsunfall

Diejenigen Anwaltsgebühren, die durch unsere Beauftragung entstehen, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Regelfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Ihnen entstehen in diesem Fall keine Kosten und Gebühren für unsere Unfallregulierungstätigkeit.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.