Mietwagenkosten

Als Unfallgeschädigter können Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in der Regel für den Fall der Reparatur Ihres Fahrzeugs oder der Anschaffung eines anderen Fahrzeugs alternativ Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten geltend machen.

Streitig ist insbesondere die Dauer der Fahrzeuganmietung, wenn sich eine Reparatur unerwartet verzögert.

Wir kennen alle Urteile zugunsten von Geschädigten und Autovermietern und gewährleisten eine möglichst weitgehende Durchsetzung von Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung.

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Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.