Sonstige Schäden

Wir beraten Sie auch hinsichtlich aller sonstiger Schäden, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eventuell geltend gemacht werden können und prüfen in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob Ihnen Schäden wie Kleidungsschäden, Schäden an Mobiltelefonen, an Kindersitzen und an Brillen etc. ersetzt werden müssen.

Die schnellste Antwort auf Ihre Fragen: Eine konkrete Einschätzung vom spezialisierten Anwalt!

Welche Handlungsmöglichkeiten sich in Ihrer Situation ergeben, müssen wir im Einzelfall prüfen. Kontaktieren Sie uns heute für eine Ersteinschätzung.