Personenschaden / Schmerzensgeld
Wenn Sie bei einem unverschuldeten Unfall verletzt wurden, muss Ihnen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Schmerzensgeld zahlen. Die Höhe ist unter anderem abhängig von Art und Umfang Ihrer Verletzungen und der Dauer der ärztlichen Behandlung bzw. der Arbeitsunfähigkeit. Gerade bei Personenschäden sollten Sie unbedingt die kompetente Unterstützung von auf Regulierung von Unfallschäden spezialisierten Rechtsanwälten in Anspruch nehmen, um auf Augenhöhe zu verhandeln.
Wir verfügen über umfangreiche digitale Rechtsprechungsdatenbanken und setzen für Sie auf Grundlage der einschlägigen Schmerzensgeldrechtsprechung ein optimales Schmerzensgeld durch, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus prüfen wir alle gegebenenfalls bestehende weitere im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung stehende Ansprüche wie z.B. Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden.