Kombination von Kasko- und Haftpflichtversicherung
Dann, wenn Sie an einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft, kann es sinnvoll sein, nicht nur die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, sondern auch eine Regulierung über Ihre Vollkaskoversicherung herbeizuführen. Wir beraten Sie eingehend dahingehend, ob diese Vorgehensweise sinnvoll ist und können durch Inanspruchnahme von Haftpflichtversicherung der Gegenseite und Vollkaskoversicherung häufig eine für optimales Ergebnis erzielen, u.a. durch Berücksichtigung des sog. Quotenvorrechts.
