Anwaltskosten bei Verkehrsunfall
Diejenigen Anwaltsgebühren, die durch unsere Beauftragung entstehen, werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall im Regelfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Ihnen entstehen in diesem Fall keine Kosten und Gebühren für unsere Unfallregulierungstätigkeit.