Abwehr Entziehung
Drogen und/oder Alkohol am Steuer, Unfallflucht und andere Straftaten im Straßenverkehr oder das Erreichen von 8 Punkten auf dem Flensburger Punktekonto können einen Führerscheinentzug zur Folge haben.
Im Gegensatz zu einem einfachen Fahrverbot, bei dem Sie Ihren Führerschein nur vorübergehend abgeben müssen, wird Ihnen bei einem Führerscheinentzug die Erlaubnis, ein Kfz im Verkehr zu führen, generell aberkannt.
Wir sind darauf spezialisiert, durch entsprechende Verteidigertätigkeit bestenfalls schon die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden, zumindest aber auf eine möglichst kurze Sperrfrist hinsichtlich der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis hinzuwirken.