Unfallflucht
Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfall am Unfallort entfernt, riskiert ein Strafverfahren wegen Unfallflucht gem. § 142 StGB.
In derartigen Strafverfahren sind wir als Verteidiger tätig und kennen alle Verteidigungsstrategien zur Vermeidung einer entsprechenden Verurteilung.
Insbesondere prüfen wir, ob der Tatvorwurf einer Verkehrsunfallflucht ausscheidet, weil Sie den Verkehrsunfall nicht bemerkt haben oder nicht bemerken konnten, nur ein Bagatellschaden eingetreten ist oder Sie sich noch rechtzeitig nach dem Unfall bei zuständigen Behörden, wie z.B. der Polizei, gemeldet haben.
Zum Gegenstand unserer Tätigkeit gehören auch intensive Verhandlungen mit den zuständigen Staatsanwaltschaften und Gerichten hinsichtlich einer Einstellung des Verfahrens.