Straßenverkehrsgefährdung
Die Vorschrift des § 315 c Strafgesetzbuch (Gefährdung des Straßenverkehrs) spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle, häufig in Folge einer Alkoholisierung des Fahrers. Unsere erfahrenen Verteidiger weisen Ihnen Wege zu einer Verteidigung gegen diesen Tatvorwurf auf und minimieren regelmäßig die drohenden Sanktionen (Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.).