Fahrlässige Körperverletzung
Insbesondere bei Unfällen im Straßenverkehr wird der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung häufig geprüft.
Immer dann, wenn Sie im Straßenverkehr fahrlässig eine andere Person verletzen, drohen Ihnen Ermittlungen wegen dieses Straftatbestandes (§ 229 StGB).
Ziel unserer Verteidigung ist es, Sie von diesem Tatvorwurf zu entlasten. Häufig erreichen wir durch Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft die Einstellung entsprechender Strafverfahren.