Drogen
Drogen am Steuer werden auch dann als Ordnungswidrigkeit eingestuft, wenn dem betreffenden Fahrer keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Andernfalls wird Drogenkonsum sogar als Straftat angesehen.
In beiden Fällen drohen empfindliche Strafen.
Dann, wenn das Fahren unter Drogen als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, werden Bußgelder von 500,00 EUR aufwärts in Kombination mit Fahrverboten verhängt.
Unsere erfahrenen Verteidiger werden für Sie in diesen Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig und erzielen das bestmögliche Verteidigungsergebnis.